Impressum

Erklärung Firmenstruktur – Notwendigkeit Impressum

In Uruguay ist es nicht verpflichtend, ein „Impressum“ (oder einen gleichwertigen rechtlichen Hinweis) auf einer Website einzufügen, da diese Anforderung typisch für deutschsprachige Länder wie Deutschland, Österreich und die Schweiz ist.

Lokale rechtliche Anforderungen

Uruguay regelt Internet-Aspekte hauptsächlich durch das Gesetz 18.331 zum Schutz personenbezogener Daten und das Gesetz 18.276 zur elektronischen Signatur, aber keines von beiden verlangt ausdrücklich ein Impressum mit Daten des Eigentümers auf allen Websites.

Steuernummer – Funktionsweise Bauunternehmen 

Kunden, die unseren Service in Anspruch nehmen wollen, suchen oft im Impressum nach den in Europa geltenden Daten. Warum wir diese nicht liefern brauchen und können, erfahren Sie im Folgenden:

Bei HausbauenUruguay by tres4cinco übernehmen wir alles, damit der Kunde keinerlei bürokratische oder kommerzielle Formalitäten erledigen muss. Angefangen von der Erstellung der Pläne inklusive Einreichung bei den öffentlichen Behörden (Baubehörde, BPS (Sozialversicherung der Arbeiter), Katasteramt), über den Einkauf der Materialien bis hin zur Einstellung des Personals inklusive Arbeitgeberbeiträgen und Arbeitsmitteln.

Unser Unternehmen arbeitet legal mittels einer „Obra por administración“, der in Uruguay am häufigsten genutzten Modalität für Bauprojekte. Dabei erfolgt die Anmeldung des Baus durch den Bauherren oder unsere Verwaltung über das offizielle Uruguay Portal „usuario.gub.uy“ (Iniciar sesión – Usuario gub.uy). Als Eigentümer des Grundstücks/Padrones (Katasternummer) sollte er über das Portal bei der BPS registriert sein. Dadurch entfällt gleichzeitig die Arbeitgeberpflicht. Die Baustelle bleibt jedoch auf den Namen des Eigentümers. So kann der Kunde monatlich mitverfolgen, wie unsere Verwaltung die Sozialabgaben aller auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter bezahlt. Der gesamte Prozess bleibt jederzeit für den Kunden transparent einsichtbar. Vielmehr noch. Er muss unserer Verwaltung eine Vollmacht ausstellen, die es uns erlaubt, die anfallenden Kosten zu zahlen und die rechtlich notwendigen Schritte durchzuführen.

In Uruguay genießt ein Mitarbeiter, sobald er beim BPS angemeldet ist, alle arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten: Versicherungen gegen Unfälle/Krankheiten, Auszahlung des Urlaubsgeldes sowie Sozialversicherungen. Der Arbeitgeber ist nur noch verpflichtet, die entsprechenden Beiträge je nach geleisteten Arbeitstagen zu zahlen.

Möchte der Auftraggeber sich noch weiter absichern, kann der Arbeitsvertrag gemeinsam mit einem Notar (Kosten gehen zugunsten des Bauherren, da dies rechtlich nicht notwendig ist) ausgestellt werden.

Alle Einkäufe, die für das Bauvorhaben getätigt werden, werden einer RUT (Registro Único Tributario – uruguayischer Steuernummer) zugeordnet, die bei der Anmeldung des Bauvorhabens generiert wird. Diese RUT dient ausschließlich dazu, die IVA-Belastung (Impuesto al Valor Agregado – Mehrwertsteuer) aus dem Kauf von Materialien zu erfassen. Dieses finanzielle Aufkommen kann später bei dem Verkauf der Immobilie von der IRPF (Impuesto a la Renta de las Personas Físicas – Einkommensteuer für Privatpersonen) abgezogen werden.

Ist ein Mitarbeiter bei der BPS angemeldet, besteht kein Risiko für den Arbeitgeber. Das einzige Risiko für den Arbeitgeber entsteht, wenn er Schwarzarbeiter, zu denen er auch selbst gehören kann, ohne eine BPS-Anmeldung beschäftigt.